Samstag, 20. Januar 2018
PRAXISORIENTIERTE BERATUNG FÜR DAS KÜCHENMANAGEMENT
Mehr Transparenz für Verbraucher und mehr Hygiene in der professionellen Lebensmittelherstellung und -verarbeitung sind definierten Ziele des Landesamt für Gesundheit- und Lebensmittelsicherheit in Bayern.
Mit der Änderung zum 1.9.2012 des Lebensmittel -und Futtermittelgesetzbuches (§40 Abs. 1a LFGB) wurden den Landratsämtern ein Werkzeug in die Hand gegeben, um die Öffentlichkeit bei Verstöße in diesem Bereich zu informieren.
Durch Interessensgruppen Ihres Unternehmens, wie Mitarbeiter, Lieferanten und die öffentliche Gemeinschaft rücken Sie weiter in den Fokus der Lebensmittelüberwachung.
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